Heute mal ein Beitrag zum Thema “Haftung für Forenbetreiber.” Falls du ein Forum betreibst, hast du bestimmt schon die verschiedenen Urteile der Gerichte von 2006 bis heute durch die Medien (Nachrichten im TV, Radio oder natürlich Internet (o;) mitbekommen. Falls nicht, ist dieser Artikel und die weiteren Informationen über das Thema “Abmahnungen von Forenbetreibern beschäftigen die Gerichte immer wieder” bestimmt interessant für dich.
So entschied beispielsweise der Bundesgerichtshof (BGH) in 2004 im „Rolex-Urteil“, dass eine „Haftungsprivilegierung“ nicht für Unterlassungsansprüche gelten soll. „Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen“ bestünden „auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters“.
In 2006 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, dass Forenbetreiber für Beiträge seiner Nutzer verantwortlich seien. D. h., ein Forenbetreiber muss die Beiträge in seinem Forum laufend überprüfen.
In 2007 entschied dann das BGH, dass Forenbetreiber erst ab Kenntnis eines fremden Beitrags (für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte) haftbar gemacht werden dürfen.
2012 entschied der BGH jedoch, dass Betreiber eines Informationsportals, die fremde Nachrichten anderer Medien als RSS-Feeds anbieten, grundsätzlich nicht verpflichtet seien, sie vor Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Haftung für rechtswidrige Inhalte bestehe erst ab Kenntnis.
Mehr Infos und falls du Hilfe benötigst zu dem sehr interessanten Thema findest du im Rechtsblog von AID24 des Rechtsanwalts Christoph Scholze (IT- & Urheberrecht), Telefon: 0611 97774414.
Egal, was man macht, man machts falsch. So, oder so ähnlich geht es jedenfalls bei mir im Kopf herum, wenn ich mir die Rechtsprechung so ansehe. Und immer einen Anwalt kann man ja auch nicht fragen und selbst wenn, niemand garantiert, dass der das Richtige rät.
@Markus
Da kann ich dir nur recht geben und wenn du doch mal denkst, das du was absolut richtig machst, dann kommt einer auf die Idee vor Gericht zu ziehen und bekommt dann recht.
Ärger gibt es überall. Aber in der deutschen Internet Rechtsprechung am meisten. Wir haben mit unserer Parkplatz Seite auch schon genug Ärger gehabt.